Auch die reichte beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Klage gegen die im Jahr 2007 in Kraft getretene Gesundheitsreform ein. ().
Mit der Verfassungsbeschwerde will die Allianz Private auch die Interessen ihrer Kunden wahren: "Wir sind überzeugt, dass der Basistarif in verfassungswidriger Weise in bestehende Versicherungsverträge eingreift", begründet Dr. Ulrich Rumm, Vorsitzender der Vorstands der Allianz Privaten die Entscheidung. "So sind etwa die Prämienhöhen im Basistarif begrenzt. Diese Begrenzungen müssen unsere krankenvollversicherten Kunden über Umlagen mitfinanzieren. Das bedeutet Prämiensteigerungen, mit denen die Kunden zur Vertragsschluss nicht rechnen mussten."
"Gravierender" Eingriff in das Geschäftsmodell der PKV
Die Regelungen des so genannten GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes stellen in ihrer Gesamtheit einen gravierenden Eingriff des Gesetzgebers in das Geschäftsmodell der privaten Krankenversicherung dar. Beim Basistarif stehen PKV-Unternehmen grundsätzlich unter Kontrahierungszwang. "Damit sind wir verpflichtet, Kunden unabhängig von ihrem Gesundheitszustand und finanzieller Leistungskraft zu versichern. Leistungsausschlüsse und Risikozuschläge sind nicht zulässig. Die risikoadäquate Kalkulation der Beiträge wird hier zu Lasten der Bestandskunden ausgehebelt", sagt Rumm. Darüber hinaus beeinträchtigt die Zulassung von GKV-Wahltarifen die Chancengleichheit von PKV und GKV im Wettbewerb. "Einen derart massiven Eingriff in unsere Unternehmensfreiheit hat es noch nie gegeben. Anstatt den Markt für eine Kapital gedeckte - und damit demografiesichere - Krankenvollversicherung zu fördern, wird die Branche der privaten Krankenversicherung in unzulässiger Weise durch den Gesetzgeber ausgebremst."
Mit der Verfassungsbeschwerde will die Allianz Private auch die Interessen ihrer Kunden wahren: "Wir sind überzeugt, dass der Basistarif in verfassungswidriger Weise in bestehende Versicherungsverträge eingreift", begründet Dr. Ulrich Rumm, Vorsitzender der Vorstands der Allianz Privaten die Entscheidung. "So sind etwa die Prämienhöhen im Basistarif begrenzt. Diese Begrenzungen müssen unsere krankenvollversicherten Kunden über Umlagen mitfinanzieren. Das bedeutet Prämiensteigerungen, mit denen die Kunden zur Vertragsschluss nicht rechnen mussten."
"Gravierender" Eingriff in das Geschäftsmodell der PKV
Die Regelungen des so genannten GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes stellen in ihrer Gesamtheit einen gravierenden Eingriff des Gesetzgebers in das Geschäftsmodell der privaten Krankenversicherung dar. Beim Basistarif stehen PKV-Unternehmen grundsätzlich unter Kontrahierungszwang. "Damit sind wir verpflichtet, Kunden unabhängig von ihrem Gesundheitszustand und finanzieller Leistungskraft zu versichern. Leistungsausschlüsse und Risikozuschläge sind nicht zulässig. Die risikoadäquate Kalkulation der Beiträge wird hier zu Lasten der Bestandskunden ausgehebelt", sagt Rumm. Darüber hinaus beeinträchtigt die Zulassung von GKV-Wahltarifen die Chancengleichheit von PKV und GKV im Wettbewerb. "Einen derart massiven Eingriff in unsere Unternehmensfreiheit hat es noch nie gegeben. Anstatt den Markt für eine Kapital gedeckte - und damit demografiesichere - Krankenvollversicherung zu fördern, wird die Branche der privaten Krankenversicherung in unzulässiger Weise durch den Gesetzgeber ausgebremst."
Autor(en): Susanne Niemann