Altersteilzeit liegt im Trend: Unternehmer fragen Absicherung nach

31 Millionen Beitragseinnahmen, mehr als tausend Firmenverträge und 4.300 versicherte Arbeitnehmer seit Juli 2004 - die R+V Versicherung verzeichnet einen starken Zuwachs im Segment der Insolvenzsicherung von Altersteilzeitguthaben. Arbeitgeber müssen seit Sommer vergangenen Jahres die Altersteilzeitkonten ihrer Mitarbeiter gegen Insolvenz absichern. Das Wiesbadener Unternehmen bietet dazu zwei Produkte an: eine Kautionsversicherung und ein Kapitalisierungsprodukt. Dazu gehört ein umfangreiches Servicepaket, das die Personalabteilungen komplett von der Verwaltung der Konten entlastet. R+V übernimmt die Kontenführung, sämtliche Maßnahmen bei Tod, Invalidität oder Kündigung des Arbeitnehmers und schließlich die Abwicklung der Konten, wenn das Unternehmen Insolvenz anmelden muss. Für die Verwaltung der Konten hat R+V in Lohoff & Partner einen qualifizierten Partner gewonnen: Das Dienstleistungsunternehmen aus Isernhagen kann im Bereich der internetgestützten IT-Lösungen für Altersteilzeit und Lebensarbeits-zeit langjährige Erfahrung und hohe Kompetenz vorweisen. Das Verwaltungs-system für Altersteilzeitkonten hat R+V gemeinsam mit Lohoff & Partner entwickelt. Besonderheit dieses Systems: Die Dienstleister nehmen dem Arbeitgeber sämtliche Verwaltungsvorgänge ab - ohne Ausnahme.

Dieses Servicepaket gilt für beide R+V-Modelle zur Absicherung der Arbeit-nehmerkonten. Darüber hinaus bieten sie den Unternehmen ganz unterschied-liche Vorteile: Die „R+V-Altersteilzeitabsicherung mit Garantie“ ist ein Kapitali-sierungsprodukt mit garantierter Verzinsung und die „Kautionsversicherung für Altersteilzeit“ stellt eine Bürgschaft.

Vor allem für mittlere und größere Unternehmen lohnt es sich, die Wertgut-haben auszulagern und von den Zinsen zu profitieren: Dabei zahlt der Betrieb während der aktiven Arbeitsphase des Arbeitnehmers den monatlich gesparten Betrag sowie die Sozialversicherungsbeiträge in ein Altersteilzeitkonto bei R+V ein. Die R+V Lebensversicherung AG garantiert eine Verzinsung von 2,75 Prozent jährlich. So können Arbeitgeber allein aus den Erträgen dieses Modells bei üblichen Laufzeiten rund zwei Monatsgehälter der Arbeitnehmer finanzieren.

Die Kautionsversicherung bietet für kleine und mittelständische Arbeitgeber, aber auch große Unternehmen Vorteile. Anders als bei Geldeinlage oder Fonds, muss der Betrieb für die Kautionsversicherung nicht den gesamten Betrag fest anlegen. Lediglich ein Teilbetrag dient als Sicherheit. Günstig: Der Unternehmer bleibt liquide und kann das Kapital investieren. Anders als bei einer Bankbürgschaft bleibt seine Kreditlinie unbelastet. Jeder Altersteilzeitbeschäftigte bekommt eine Bürgschaftsurkunde über das angesparte Wertguthaben, damit ist der Arbeitgeber von der halbjährlichen Nachweispflicht befreit. Auch die Prämie ist einfach kalkulierbar: Sie beträgt zwei Prozent der vereinbarten jährlichen Höchsthaftung, eine Versicherungssteuer fällt nicht an.

Der Gesetzgeber verpflichtet den Arbeitgeber seit 1. Juli 2004 ausdrücklich, alle Wertguthaben aus Altersteilzeitverträgen gegen Insolvenz zu schützen. Außer-dem muss er seinem Arbeitnehmer alle sechs Monate schriftlich nachweisen, dass er das angesparte Kapital abgesichert hat - hier kann er zwischen ver-schiedenen Möglichkeiten wählen. Und: Der Arbeitnehmer kann verlangen, dass sein Guthaben geschützt wird. Tut der Arbeitgeber dies nicht, drohen ihm Sanktionen. Im Insolvenzfall kann es sogar zur Haftung der Unternehmens-führung mit ihrem persönlichen Vermögen kommen.

Quelle: R+V Versicherungen



Autor(en): Susanne Niemann

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