Der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW hat seine Checkliste zur Berufshaftpflichtversicherung für Vermittlerinnen und Vermittler aktualisiert
Zum eigenen Schutz vor finanziellen Risiken, aber auch insbesondere zum Schutz der Kunden im Fall der Fälle, benötigen Versicherungsmaklerinnen und -makler nach §34d Gewerbeordnung (GewO) und Finanzanlagenvermittlerinnen und -vermittler nach §34f GewO für die Erlaubnis der Berufsausübung eine Berufshaftpflichtversicherung oder auch Vermögensschadenshaftpflichtversicherung (VSH) genannt. Um kein Risiko einzugehen, ist es für Vermittlerinnen und Vermittler wichtig, den eigenen Versicherungsschutz regelmäßig zu überprüfen:
Dabei sollten sie sich unter anderem folgende Fragen stellen:
- Sind alle Mitarbeitenden erfasst?
- Haben sich rechtliche Rahmenbedingungen geändert?
- Wurden neue Geschäftsfelder und -praktiken erschlossen?
- Sind alle Produkte, zu denen beraten und die vermittelt werden vom Versicherungsschutz umfasst?
Eigener Versicherungsschutz ist für Vermittlerschaft äußerst wichtig
Schon 2021 hat der AfW eine Checkliste für die Überprüfung des eigenen Versicherungsschutzes vorgestellt. „Aufgrund der hohen Bedeutung für die Vermittlerschaft führen wir das Projekt fort“, kommentiert Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfW, das Vorgehen seines Hauses.
Die Liste wurde nun erneut mit Unterstützung des langjährigen Fördermitgliedes des Verbandes, der Hans John Versicherungsmakler GmbH, aktualisiert. Unter anderem gibt es Ergänzungen zu den Punkten Personen- oder Umsatztarif und zum Thema Selbstbehalt.
Die Checkliste ist frei zugänglich auf der Webseite des AfW abrufbar.
Quelle: AfW
Autor(en): versicherungsmagazin.de