Zahn-Zusatzversicherung
1. Begriff: Ergänzender Versicherungsschutz in der privaten Krankenversicherung (PKV) für Zahnbehandlungen und Zahnersatz über die Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) hinaus.
2. Kreis der Versicherten: Zahn-Zusatzversicherungen können alle Versicherten als freiwillige private Zusatzversicherungen abschließen. Insbesondere gesetzlich Versicherte ergänzen mit einer Zahn-Zusatzversicherung die Leistungen der GKV.
3. Leistungen: Zu den Leistungen einer Zahn-Zusatzversicherung zählen u.a. Zuschüsse für den Zahnersatz, für Füllungen oder für Prophylaxemaßnahmen.
4. Bedeutung: Zahn-Zusatzversicherungen haben in den vergangenen Jahren einen deutlichen Bestandszuwachs erfahren. Ursächlich dafür sind insbesondere zwei Faktoren: a) Einschnitte in den Leistungskatalog der GKV u.a. beim Zahnersatz (Einführung von Festzuschüssen)
b) Kooperationen zwischen gesetzlichen Krankenkassen und privaten Krankenversicherern ermöglichen seit 2003 einen einfacheren und leichteren Zugang zur Zahn-Zusatzversicherung. Der Bestand von Zahn-Zusatzversicherungen in der PKV lag im Jahr 2014 bei 14,4 Mio. Verträgen.
Autor(en): Dr. Frank Schulze Ehring