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Wettbewerbsrichtlinien der Versicherungswirtschaft

1. Begriff: Berufsständische Wettbewerbsgrundsätze innerhalb der Versicherungsbranche. Derartige Wettbewerbsregeln können Wirtschafts- und Berufsvereinigungen für Ihren Zuständigkeitsbereich aufstellen und vom Bundeskartellamt anerkennen lassen. (vgl. § 24 GWB). Die Wettbewerbsrichtlinien der Versicherungswirtschaft wurden vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) und vom Verband der privaten Krankenversicherung e.V. als den Vertretern der Versicherungswirtschaft sowie vom Bundesverband der Assekuranzführungskräfte e.V. und vom Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V. als Repräsentanten des Versicherungsaußendienstes entwickelt und schriftlich niedergelegt.

2. Ziele: Die aktuelle Fassung ist seit dem 1.9.2006 gültig und dient u.a. der Förderung und Sicherstellung des lauteren Leistungswettbewerbs zwischen den Versicherungsunternehmen und zwischen den Versicherungsvermittlern.

3. Merkmale: Die Wettbewerbsrichtlinien der Versicherungswirtschaft beruhen auf den Anschauungen der beteiligten Wirtschaftskreise und geben Auskunft darüber, was im Vorsorge- und Versicherungsbereich als gute Sitte gilt. Sie sind mangels Rechtsetzungsbefugnis der Verbände kein Gesetz, sondern Verbandsregeln, die den Versicherern und Vermittlern unverbindlich zur Verwendung empfohlen werden. Die rechtliche Bindungswirkung und die Verpflichtung zur Einhaltung muss vom jeweiligen Versicherer mit dem einzelnen Vermittler vertraglich vereinbart werden. Entsprechende Regelungen werden üblicherweise in den Vertreterverträgen getroffen. In Courtagevereinbarungen mit Versicherungsmaklern dürften sie eher die Ausnahme sein, da Maklerverbände an der Abfassung der Richtlinien nicht unmittelbar beteiligt waren.

Autor(en): Dr. h.c. Josef Beutelmann, Gert Fritzer, Harald Jedich

 

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