Vorgelagerte Besteuerung
1. Begriff: Finanzierung von Spar- und Entspargeschäften (Spargeschäft, Entspargeschäft), die vorwiegend der Altersvorsorge dienen, aus bereits versteuertem Einkommen in der Ansparphase. Die vorgelagerte Besteuerung korrespondiert regelmäßig mit steuerfreien Auszahlungen in der Leistungsphase. In der betrieblichen Altersversorgung (bAV) bedeutet die vorgelagerte Besteuerung, dass die Aufwendungen des Arbeitgebers zum Aufbau einer Versorgung beim Arbeitnehmer für diesen steuerpflichtig sind, dafür sind später die Versorgungsleistungen steuerfrei. Gegensatz: nachgelagerte Besteuerung
Autor(en): Sebastian B. Sattler