Verweisungsklauseln
Klauseln in der Berufsunfähigkeitsversicherung, die eine eingeschränkte Verweisbarkeit für bestimmte Berufsgruppen vorsehen.Manche Versicherer, deren Bedingungen und Tarife keinen generellen Verzicht auf die abstrakte Verweisung enthalten, bieten speziell für bestimmte Berufsgruppen (i.d.R. Akademiker und/ oder klassische Kammerberufe, wie Arzt, Rechtsanwalt, Notar, Architekt) eingeschränkte Verweisungsmöglichkeiten in Form von Verweisungsklauseln an.
Autor(en): Rüdiger R. Burchardi, Dr. Hans-Jürgen Danzmann