Verweisbarkeit
1. Begriff: Recht des Versicherers in der Berufsunfähigkeitsversicherung, den Versicherten auf eine andere Tätigkeit zu verweisen.
2. Hintergrund und Formen: Ergibt die Leistungsprüfung durch den Versicherer die Erfüllung des erforderlichen Berufsunfähigkeitsgrads als Hauptvoraussetzung für den Eintritt der Leistungspflicht (i.d.R. 50 %), kommt es zur Prüfung von evtl. bestehenden Verweisungsmöglichkeiten. Der Umfang der Verweisungsprüfung richtet sich nach dem Inhalt der jeweiligen Versicherungsbedingungen. Bei der Verweisung sind die abstrakte Verweisung und die konkrete Verweisung zu unterscheiden.
Autor(en): Rüdiger R. Burchardi, Dr. Hans-Jürgen Danzmann