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Versicherungslexikon

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Versicherungsverbände

Verbände der Versicherungswirtschaft. Zusammenschlüsse von Marktakteuren in der Versicherungswirtschaft, um deren jeweilige Interessen zu vertreten. Ausgewählte wichtige Beispiele sind: a) Verbände der Versicherungsnehmer: Bund der Versicherten e.V. (BdV),Deutscher Versicherungs-Schutzverband e.V. (DVS),
b) Verbände der Versicherungsvermittler und weiterer Beschäftigter in der Versicherungsbranche: Arbeitskreis Vertretervereinigungen der Deutschen Assekuranz e.V. (AVV), Bundesverband der Assekuranzführungskräfte e.V. (VGA), Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V. (BVK), Bundesverband firmenverbundener Versicherungsvermittler und -gesellschaften e.V. (bfv), Bundesverband der kleinen und mittleren Unternehmen von Versicherungsmaklern e.V. (BV KMU-Makler e.V.), Bundesverband mittelständischer Versicherungs- und Finanzmakler e.V. (BMVF), Verband Deutscher Versicherungsmakler e.V. (VDVM), Vereinigung zum Schutz für Anlage- und Versicherungsvermittler e.V. (VSAV),
c) Verbände der Versicherungsunternehmen: Arbeitgeberverband der Versicherungsunternehmen in Deutschland e.V. (AGV),Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV), Verband öffentlicher Versicherer (VÖV),Verband der privaten Krankenversicherung e.V. (PKV-Verband),Verband der Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit e.V.

Hinweis: In die Beispiele wurden auch einige „Verbünde“, Zusammenschlüsse und Interessenvereinigungen aufgenommen, die nicht als Verband i.e.S. anzusehen sind; die Abgrenzung ist in den Einzelfällen schwierig.

Autor(en): Prof. Dr. Fred Wagner, Katja Brandtner, David Klimmek

 

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