Versicherungsprinzip
(Gegenseitige) Absicherung von Risiken durch Versicherungsschutz. Die Absicherung wird durch die Prämien der Versicherten (im Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit durch die Beiträge der Mitglieder) finanziert. Die Prämien bzw. Beiträge und die Versicherungsleistungen werden in einem Versicherungsvertrag geregelt und sind grundsätzlich äquivalent (versicherungstechnisches Äquivalenzprinzip).
Autor(en): Prof. Dr. Bernd Raffelhüschen, Prof. Dr. Christian Hagist, Dr. Arne Leifels