Überversicherung
1. Begriff: Versicherungsrechtlicher Begriff im Zusammenhang mit der Vollwertversicherung. Überversicherung ist dann gegeben, wenn die Versicherungssumme höher als der Wert des versicherten Interesses (Versicherungswert) ist.
2. Merkmale: Übersteigt die Versicherungssumme den Versicherungswert erheblich, kann jede Vertragspartei verlangen, dass die Versicherungssumme zur Beseitigung der Überversicherung unter verhältnismäßiger Minderung der Prämie mit sofortiger Wirkung herabgesetzt wird. Schließt der Versicherungsnehmer den Vertrag in der Absicht, sich aus der Überversicherung einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, ist der Vertrag nichtig (§ 74 VVG).
3. Gegenteil: Unterversicherung.
Autor(en): Prof. Dr. Thomas Köhne