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Staffelprovision

1. Begriff: Provision in Höhe eines Betrags innerhalb einer variabel definierten Spanne, durch die der Rückversicherer dem Erstversicherer einen Teil seiner Verwaltungsaufwendungen vergütet und ihn zugleich am Schadenverlauf des zedierten Geschäfts beteiligt. Deshalb orientiert sich die Provisionshöhe mit der Staffelprovision an der Entwicklung der Schadenquote im rückgedeckten Geschäft: Je niedriger die Schadenquote ist, desto mehr Provision erhält der Erstversicherer.

2. Abgrenzung von anderen Begriffen: Die Staffelprovision ist von der Festprovision abzugrenzen. Siehe auch Rückversicherungsprovision und Adjustierung.

Autor(en): Dr. Michael Pickel

 

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