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Adjustierung

Anpassung.

1. Begriff: Konvention in der Rückversicherung. Angleichung des Vertragsverlaufs an den tatsächlichen Geschäftsverlauf durch variable Komponenten im Rückversicherungsvertrag.

2. Nicht-proportionale Rückversicherung: Im nicht-proportionalen Rückversicherungsvertrag kann die Adjustierung in der Gestalt erfolgen, dass eine variable Prämie vereinbart wurde, die es dem Rückversicherer erlaubt, im Fall eines schlechten Schadenverlaufs eine in Grenzen höhere Prämie zu erzielen (sog. Loading). Daneben können die Vertragskonditionen durch eine sog. Indexklausel angepasst werden.

3. Proportionale Rückversicherung: Im proportionalen Rückversicherungsvertrag kann mit der Vereinbarung einer Staffelprovision bei entsprechend gutem bzw. schlechtem Schadenverlauf eine erhöhte bzw. niedrigere Provision an den Zedenten erstattet werden. Je nach Vereinbarung erfolgt die Adjustierung entweder definitiv einmal am Ende der Vertragszeit oder fortwährend, solange es eine Abwicklungsbewegung gibt.

Autor(en): Dr. Michael Pickel

 

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