Staatstätigkeit
Bezeichnung für alle ökonomischen Aktivitäten des Staats. Ihre positive wie normative Bestimmung ist – in einer prinzipiell marktwirtschaftlich organisierten Volkswirtschaft – eine zentrale Aufgabe der Finanzwissenschaft bzw. der Wirtschaftspolitik. Dabei geht es im Wesentlichen um die Frage, welche Güter in welchem Umfang der Staat anbieten soll (öffentliche Güter). Gemessen werden kann der Umfang der Staatstätigkeit entweder auf der Einnahmenseite durch die Steuerquote oder auf der Ausgabenseite durch die Staatsquote. Empirisch lässt sich hier auch ein Gesetz der wachsenden Staatstätigkeit (A. Wagner) nachweisen. Eine immer wieder auftauchende Frage ist, inwieweit die Staatstätigkeit überhaupt die Möglichkeit hat, mit Erfolg zu bestimmten Zwecken (Allokation, Distribution, Stabilisierung) in die Wirtschaft einzugreifen. Siehe dazu auch Fiskalpolitik, Geldpolitik, Stabilisierungspolitik.
Autor(en): Professor (em.) Dr. Dr. h.c. Roland Eisen