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Wirtschaftspolitik

1. Begriff: Gesamtheit von Maßnahmen zur Beeinflussung, Gestaltung, Steuerung und Ordnung der wirtschaftlichen Aktivitäten der (inländischen) Wirtschaftssubjekte durch die Träger der Wirtschaftspolitik.

2. Merkmale: Die Wirtschaftspolitik ist als eine Theorie der wirtschaftspolitischen Entscheidung zu verstehen, die sich auf drei Kernfragen reduzieren lässt: Wer entscheidet? Wie wird entschieden? Was wird entschieden? Die erste Frage verweist auf die Träger und Inspiratoren der Wirtschaftspolitik. Im Zentrum steht das Problem, wie und ob die faktischen Träger bei der Zielfindung, Willensbildung und Durchführung der Maßnahmen zusammenarbeiten. Die zweite Frage hat eine deskriptive und normative Seite. Die deskriptive Seite verweist auf den tatsächlichen Entscheidungsprozess und die jeweilige Machtverteilung. Der normative Aspekt lässt sich mit Hilfe der Begriffe „Rationalität der Wirtschaftspolitik“ und „Optimierung des Ziel-Mittel-Verhältnisses“ beschreiben. Im Zentrum steht dabei das Finden von individuellen und sozialen Zielfunktionen. Die dritte Frage steht im Mittelpunkt der Theorie der Wirtschaftspolitik. Jede Entscheidung setzt die Kenntnis der aktuellen Lage und der Ziele voraus, deren Differenz zum Einsatz der wirtschaftspolitischen Instrumente führt. Die auf Werturteile zurückgehenden Ziele werden nach herrschender Ansicht als empirisches Faktum genommen und nicht weiter begründet. Informationen über die aktuelle Lage werden über eine Diagnose mit anschließender Prognose gewonnen. Ferner geht es darum, die Wirkungen (und Nebenwirkungen) der alternativen wirtschaftspolitischen Maßnahmen abzuschätzen. Zu beachten ist aber, dass sowohl die Entscheidung selbst als auch das Wirksamwerden der Instrumente Zeit beanspruchen (time lags). Damit werden das timing und die Dosierung zu einem ernsten Problem.

3. Umfang: Zur Wirtschaftspolitik gehört, dass sie sowohl den Rahmen für wirtschaftspolitisches Handeln definiert als auch die Organisation der Wirtschaftstätigkeit reguliert. Die Wirtschaftsordnung wird zu einer Grundentscheidung. Darüber hinaus ist konstitutiv für die Wirtschaftspolitik, dass sie den Wirtschaftsprozess steuert, so dass Arbeitslosigkeit und Inflation oder das gemeinsame Auftreten beider Phänomene (Stagflation) vermieden werden. Dies ist das Feld der Stabilisierungspolitik.

Autor(en): Professor (em.) Dr. Dr. h.c. Roland Eisen

 

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