Öffentliche Güter
Kollektivgüter. Meist vom Staat angebotene Güter (Staatstätigkeit). Öffentliche Güter sind dadurch gekennzeichnet, dass ihre Bereitstellung und Nutzung nicht marktmäßig koordinierbar sind. Zwei Eigenschaften der privaten Güter, ihrem Pendant, liegen bei öffentlichen Gütern nicht vor: Rivalität im Konsum und Ausschließbarkeit. Allerdings sind die meisten öffentlichen Güter Mischgüter, d.h. es gibt keine geborenen öffentlichen Güter, sondern nur gekorene; deshalb ist es besser, von politischen Gütern zu sprechen. Beispiele sind Autobahnen, Massentransportmittel, Rundfunk- und Fernsehsendungen. Übergänge werden durch die Frage deutlich, ob eine Ausschließbarkeit wirtschaftlich ist oder nicht (Transaktionskosten). Genauso kann ein Rivalitätsgrad unterschieden werden, der die Verwendungsrivalität zwischen den Verbrauchern angibt. So sind die „Konsumgrenzkosten“ z.B. beim Fernsehen für jeden weiteren Zuseher null, bei Lebensmitteln entsprechen sie den Grenzkosten der Produktion. Nach einem Satz von P. A. Samuelson ist die optimale Menge von öffentlichen Gütern dort erreicht, wo die Grenzkosten der Produktion gleich der summierten Grenzzahlungsbereitschaft aller Nutzer sind.
Autor(en): Professor (em.) Dr. Dr. h.c. Roland Eisen