Sicherheitenpool
Zusammenschluss von kreditbesicherten Gläubigern für den Fall der Schuldnerinsolvenz zur Wahrung der konkurrierenden Kreditsicherungsinteressen durch abgestimmte Sicherheitenverwaltung und -verwertung. Teilweise sind auch Kreditversicherer an dem Sicherheitenpool beteiligt. Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) für die Kreditversicherung enthalten i.d.R. eine entsprechende Vollmacht an den Kreditversicherer, Vereinbarungen zur Sicherung der Forderungen zu treffen, um einen Forderungsausfall (Ausfallrisiko) zu vermeiden oder zu mindern. I.d.R. geht es um die bestmögliche Durchsetzung von Eigentumsvorbehaltsrechten (vgl. Eigentumsvorbehalt).
Autor(en): Clemens Freiherr von Weichs