Schiedsgutachten
Ergebnis eines Schiedsverfahrens. Instrument in der Rechtsschutzversicherung zur Klärung der Eintrittspflicht des Versicherers bei negativer Beurteilung der Erfolgsaussichten (siehe auch Prüfung der Erfolgsaussichten) oder der Notwendigkeit der beabsichtigten Interessenwahrnehmung durch den Rechtsschutzversicherer. Anders als beim Stichentscheid wird das Gutachten durch einen von der Rechtsanwaltskammer benannten Anwalt erstellt. Die Kosten des Schiedsgutachtens trägt i.d.R. die Partei, deren Auffassung durch das Gutachten widerlegt wurde.
Autor(en): Thomas Rainer Tögel