Schiedsverfahren
1. Begriff: Verfahren in der Versicherungswirtschaft zur Klärung von Meinungsverschiedenheiten zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer.
2. Merkmale: Voraussetzung eines Schiedsverfahrens ist die vertragliche Vereinbarung zwischen den Parteien, wonach die Entscheidung über eine Streitigkeit im Schiedsverfahren zu klären ist. Im Bereich der Rechtsschutzversicherung handelt es sich dabei um ein Schiedsgutachterverfahren. Dabei hat der Versicherungsnehmer die Möglichkeit, die Frage der Eintrittspflicht bzw. die Notwendigkeit der Interessenwahrnehmung durch ein Schiedsgutachten klären zu lassen.
Autor(en): Thomas Rainer Tögel