Stichentscheid
Instrument in der Rechtsschutzversicherung. Entscheidung eines Rechtsanwalts über die Eintrittspflicht des Rechtsschutzversicherers bei negativer Beurteilung der Erfolgsaussichten (siehe auch Prüfung der Erfolgsaussichten) bzw. Entscheidung über die Notwendigkeit, die Interessen durch den Rechtsschutzversicherer wahrnehmen zu lassen. Der Stichentscheid des damit beauftragten Rechtsanwalts ist für beide Teile bindend, es sei denn, dass dieser offenbar von der wirklichen Sach- und Rechtslage erheblich abweicht. Geht der Versicherer von einer solchen Abweichung aus, dann muss er den Stichentscheid nicht anerkennen. In diesem Fall verbleibt für den Kunden der Klageweg. Die Kosten des Stichentscheids trägt der Versicherer.
Autor(en): Thomas Rainer Tögel