Restwertbörse
1. Begriff: Auktionsplattform im Internet, auf der z.B. beschädigte Kraftfahrzeuge (Kfz) zum Kauf angeboten werden und professionelle Restwertankäufer in einem Auktionsverfahren Ankaufgebote abgeben.
2. Bedeutung: Versicherungsunternehmen stellen bei Kfz-Schäden, die voraussichtlich als Totalschaden abzurechnen sind, das Schadengutachten sowie die dazugehörigen Bilder auf die Auktionsplattform und erhalten sodann nach Ende der Auktionsfrist die konkreten Ankaufangebote der Aufkäufer. Diese Angebote leiten sie dem Geschädigten zu, um nachzuweisen, wie hoch der Marktpreis für das verunfallte Fahrzeug konkret ist und bei wem der Restwert realisiert werden kann. Ist das Fahrzeug noch nicht verkauft, kann der Geschädigte, sollte er das Angebot nicht wahrnehmen und das verunfallte Fahrzeug zu einem niedrigeren Preis verkaufen, u.U. gegen seine Schadenminderungspflicht verstoßen und muss sich dann den über die Restwertbörse nachgewiesenen höheren Restwert entgegen halten lassen.
Autor(en): Dr. Jochen Tenbieg