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Versicherungslexikon

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Reparaturservice

1. Begriff: Von einer Fachwerkstatt durchgeführter Service zur Instandsetzung eines Kfz nach einer Panne oder einem Unfall.

2. Ziele: Schnelle Wiederherstellung der Fahrbereitschaft des Fahrzeugs zu möglichst geringen Kosten für den Versicherer.

3. Merkmale: Der Reparaturservice zeichnet sich durch eine fachgerechte Wiederherstellung des Fahrzeugs nach OEM-Standards aus. Assisteure nutzen dazu i.A. der Versicherungsunternehmen meist Werkstätten aus einem Dienstleisternetzwerk. Weitere Bausteine des Reparaturservices sind a) die Fahrzeugabholung bzw. -auslieferung,
b) die Fahrzeugwäsche,
c) die Bereitstellung eines Ersatzwagens für die Dauer der Reparatur.

4. Probleme: Unterschiedliche Qualitätsstandards bei den Reparaturwerkstätten, v.a. im Ausland.

Autor(en): Frank Feist, Jan-Christoph Stauske

 

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