Rentenwahlrecht
Recht des Bezugsberechtigten aus einem Lebensversicherungsvertrag (Lebensversicherung), anstatt der einmaligen Ablaufleistung eine lebenslange Rente zu beziehen. Mit dem Rentenwahlrecht verbunden ist der vollkommene oder teilweise Verzicht des Versicherers auf eine erneute Belastung des Versicherungsvertrags mit Abschlusskosten für die Rentenleistung.
Autor(en): Prof. Dr. Kurt Wolfsdorf