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Rentabilität

Rendite.

1. Begriff: Quotient aus dem Ergebnis aus einem Geschäft (Zähler), z.B. aus einem Versicherungsgeschäft oder einem Kapitalanlagegeschäft, und dem eingesetzten Kapital (Nenner, hier Kapitalrentabilität) bzw. dem Umsatz (Nenner, hier: Umsatzrentabilität) bzw. z.B. dem Kapitalanlagevolumen (Nenner, hier: Kapitalanlagerentabilität) innerhalb eines bestimmten Zeitraums. Je nach Bezugsgröße lässt sich die Kapitalrentabilität z.B. als Eigenkapital-, Fremdkapital- oder Gesamtkapitalrentabilität untergliedern.

2. Regulierung der Rentabilität aus Kapitalanlagen von Versicherungsunternehmen: Die Vermögenswerte von Versicherungsunternehmen sind unter Berücksichtigung der Art der betriebenen Versicherungsgeschäfte sowie der Unternehmensstruktur so anzulegen, dass Sicherheit, Qualität, Liquidität und Rentabilität (Kapitalanlagerentabilität) des Portfolios als Ganzes sichergestellt werden (§ 124 VAG). Wegen der Rentabilitätsforderung sind Kapitalanlagen im Versicherungsunternehmen ungeeignet, mit denen sich kein planmäßiger Ertrag erwirtschaften lässt (z.B. Gold oder Kunstgegenstände).

Autor(en): Prof. Dr. Heinrich R. Schradin

 

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