Rechtsaufsicht
Teil der laufenden Aufsicht über den Betrieb von Versicherungsgeschäften. Die Rechtsaufsicht ist das Gegenstück der Finanzaufsicht. Gegenstände sind die ordnungsgemäße Durchführung des Geschäftsbetriebs einsch. der Einhaltung der aufsichtsrechtlichen, der das Versicherungsverhältnis betreffenden und aller sonstigen die Versicherten betreffenden Vorschriften sowie die rechtlichen Grundlagen des Geschäftsplans (§ 294 III VAG).
Autor(en): Dr. Helmut Müller