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Private Pflegezusatzversicherung

1. Begriff: Ergänzender eigenständiger Versicherungsschutz gegen das Pflegerisiko, der die Leistungen aus der Pflegepflichtversicherung auffüllt. Die Pflegepflichtversicherung deckt nicht alle Kosten, die im Pflegefall entstehen. Um sich vor einer möglichen finanziellen Überforderung zu schützen, können die verbleibenden Kosten mit einer privaten Pflegezusatzversicherung abgedeckt werden.

2. Arten: Private Pflegezusatzversicherungen werden als Pflegetagegeldversicherung, als Pflegekostenversicherung, als Pflegerentenversicherung oder als staatlich geförderte ergänzende Pflegeversicherung (Pflege-Bahr) angeboten: a) Die Pflegetagegeldversicherung zahlt ein Tagegeld für jeden Tag der festgestellten Pflegebedürftigkeit nach Ablauf einer tariflichen Karenzzeit, und zwar unabhängig davon, wie hoch die anfallenden Pflegekosten tatsächlich sind. Die Höhe des Tagegeldes wird bei Vertragsabschluss festgelegt.
b) Die Pflegekostenversicherung knüpft an die Leistungen aus der Pflegepflichtversicherung an. Je nach individuell gewähltem Tarif werden anteilig oder vollständig die Kosten übernommen, die nach Vorleistung der Pflegepflichtversicherung verbleiben.
c) Die staatlich geförderte ergänzende Pflegeversicherung leistet im vertraglich vereinbarten Umfang ein Pflegemonats- oder Pflegetagegeld.

3. Versichertenkreis: Eine private Pflegezusatzversicherung kann jeder Bürger mit Wohnsitz in Deutschland abschließen, unabhängig davon, ob dieser in der sozialen Pflegeversicherung oder in der privaten Pflegepflichtversicherung versichert ist. Etwas anderes gilt bei der staatlich geförderten ergänzenden Pflegeversicherung. Allerdings besteht bei den meisten Versicherungsunternehmen ein Höchstalter für den Eintritt in die Versicherung i.d.R. zwischen 55 und 70 Jahren.

4. Beiträge: Die Beiträge zu einer privaten Pflegezusatzversicherung hängen vom gewählten Leistungsumfang (z.B. Höhe des Tagegeldes), vom Eintrittsalter, vom Geschlecht sowie vom Gesundheitszustand des Versicherten bei Vertragsabschluss ab. Die Beiträge werden nach dem Kapitaldeckungsverfahren kalkuliert.

5. Rechtsgrundlagen: Den rechtlichen Rahmen für die private Pflegezusatzversicherung bilden u.a. die Musterbedingungen 2009 – Ergänzende Pflegekrankenversicherung (MB/EPV 2009).

Autor(en): Dr. Frank Schulze Ehring

 

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