Politischer Beamter
Beamter, der ein Amt bekleidet, bei dessen Ausübung er in fortdauernder Übereinstimmung mit den grundsätzlichen politischen Ansichten und Zielen der Regierung stehen muss. Zu den politischen Beamten gehören auf Bundesebene z.B. Staatssekretäre und Ministerialdirektoren, der Präsident des Bundeskriminalamts, der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof und der Chef des Presse- und Informationsamts der Bundesregierung.
Autor(en): Klaus Dauderstädt, Peter Heesen