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Beamter

1. Begriff: Ein Beamter ist im staatsrechtlichen Sinn derjenige, der in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis zu einer dienstherrnfähigen juristischen Person des öffentlichen Rechts steht und durch Aushändigung einer Ernennungsurkunde mit den Worten „Unter Berufung in das Beamtenverhältnis…“ ernannt wurde. Dieser Beamtenbegriff wird in Art. 33 IV des Grundgesetzes (GG) zugrunde gelegt und im Beamtenversorgungsrecht verwendet. Siehe auch Politischer Beamter.

2. Abgrenzungen: Nach Art. 33 IV GG soll die Ausübung hoheitlicher Befugnisse als ständige Aufgabe i.d.R. Angehörigen des öffentlichen Dienstes übertragen werden, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis stehen. Das sind Soldaten, Richter und Beamte. Demgegenüber werden diejenigen Angehörigen des öffentlichen Dienstes, die in einem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis zu einem öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber stehen, als Beschäftigte des öffentlichen Dienstes bezeichnet. Im Rahmen des Art. 33 IV GG ist mithin eine zweigleisige Ausgestaltung vorgesehen.

3. Besondere Rechtsverhältnisse: Zentrale Elemente des besonderen Beamtenrechts als „hergebrachte Grundsätze“ sind das Alimentationsprinzip, das Streikverbot (und diesbezüglich die Nichteinbeziehung der Beamten in Art. 9 GG), der Rechtsweg in beamtenrechtlichen Streitigkeiten über die Verwaltungsgerichte, die Ernennung durch formbedürftigen Verwaltungsakt, die Regelung der Besoldung und Versorgung durch Gesetz, die umfassende Dienstleistungs- und Treuepflicht, die Amtsverschwiegenheit, das Leistungsprinzip, das Laufbahnprinzip sowie der Grundsatz der Entlassung nur durch ein Gesetz bzw. aufgrund eines Gesetzes.

4. Aktuelle Zahlen: Die Zahlen ergeben sich aus nachfolgender Aufstellung mit Stand zum 30.6.2014.

 

Beschäftigte (Voll-und Teilzeit) des gesamten öffentlichen Dienstes am 30.6.2014 (in Stellen)

Insgesamt

Beamte

Arbeitnehmer

4.652.500

1.848.170

2.804.330

 

davon

 

Versorgungsempfängerdes öffentlichen Dienstes (Angabenin 1.000)

Beschäftigungsbereich

Insgesamt

Empfänger von

 

 

 

Ruhegehalt

Witwen-, Witwer-, Waisengeld

 

2013

2014

1.1.2014

Bundesbereich

 

634

 

629

 

451

 

177

darunter:

Bund

177

179

131

47

Bundeseisenbahnvermögen

174

168

101

67

Post*

277

275

213

61

Rechtlich selbstständige Einrichtungen

6

7

5

1

Länderbereich

765

793

626

168

Kommunaler Bereich

114

116

82

34

Sozialversicherung

21

21

16

5

Insgesamt

1.534

1.559

1.174

385

Von den insgesamt ca. 1.559 Millionen Versorgungsempfängern sind etwa 656.000 Frauen. Hiervon beziehen 300.000 Ruhegehalt, 343.000 Witwengeld sowie 12.600 Waisengeld.

* Deutsche Post AG, Deutsche Telekom AG, Deutsche Postbank AG; Rundungsdifferenzen möglich. Stand: 1.1.2014.

 

davon

Beschäftigte am 30.6.2014 am Beispiel Bund nach Alter und Beschäftigungbereichen ohne Soldaten

Alter

Bund

unter 25 Jahre

7.375

25 bis 34 Jahre

34.580

35 bis 44 Jahre

59.460

45 bis 54 Jahre

114.945

55 bis 59 Jahre

57.130

ab 60 Jahre

40.165

Personal in Ausbildung

13.370

Insgesamt

327.025

 

in %

unter 25 Jahre

ca.   2,3

25 bis 34 Jahre

ca. 10,6

35 bis 44 Jahre

ca. 18,2

45 bis 54 Jahre

ca. 35,1

55 bis 59 Jahre

ca. 17,5

ab 60 Jahre

ca. 12,3

Personal in Ausbildung

ca.   4,1

 

Esscheiden in den nächsten 20 Jahren aus

über 45 Jahre

212.240

in %

ca. 64,9

 

Esscheiden in den nächsten 10 Jahren aus

über 55 Jahre

97.295

in %

ca. 29,7

 

Bekannt ist, dass von den Beamten etwa 75 % bis zum Erreichen der Regel­altersgrenze im Dienst bleiben. Die übrigen 25 % scheiden vorzeitig aus, entweder wegen Dienstunfähigkeit (19 %) oder wegen Vorruhestandsregelungen (6 %).

 

 

 

 

 

Autor(en): Klaus Dauderstädt, Peter Heesen

 

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