Beamter
1. Begriff: Ein Beamter ist im staatsrechtlichen Sinn derjenige, der in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis zu einer dienstherrnfähigen juristischen Person des öffentlichen Rechts steht und durch Aushändigung einer Ernennungsurkunde mit den Worten „Unter Berufung in das Beamtenverhältnis…“ ernannt wurde. Dieser Beamtenbegriff wird in Art. 33 IV des Grundgesetzes (GG) zugrunde gelegt und im Beamtenversorgungsrecht verwendet. Siehe auch Politischer Beamter.
2. Abgrenzungen: Nach Art. 33 IV GG soll die Ausübung hoheitlicher Befugnisse als ständige Aufgabe i.d.R. Angehörigen des öffentlichen Dienstes übertragen werden, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis stehen. Das sind Soldaten, Richter und Beamte. Demgegenüber werden diejenigen Angehörigen des öffentlichen Dienstes, die in einem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis zu einem öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber stehen, als Beschäftigte des öffentlichen Dienstes bezeichnet. Im Rahmen des Art. 33 IV GG ist mithin eine zweigleisige Ausgestaltung vorgesehen.
3. Besondere Rechtsverhältnisse: Zentrale Elemente des besonderen Beamtenrechts als „hergebrachte Grundsätze“ sind das Alimentationsprinzip, das Streikverbot (und diesbezüglich die Nichteinbeziehung der Beamten in Art. 9 GG), der Rechtsweg in beamtenrechtlichen Streitigkeiten über die Verwaltungsgerichte, die Ernennung durch formbedürftigen Verwaltungsakt, die Regelung der Besoldung und Versorgung durch Gesetz, die umfassende Dienstleistungs- und Treuepflicht, die Amtsverschwiegenheit, das Leistungsprinzip, das Laufbahnprinzip sowie der Grundsatz der Entlassung nur durch ein Gesetz bzw. aufgrund eines Gesetzes.
4. Aktuelle Zahlen: Die Zahlen ergeben sich aus nachfolgender Aufstellung mit Stand zum 30.6.2014.
Beschäftigte (Voll-und Teilzeit) des gesamten öffentlichen Dienstes am 30.6.2014 (in Stellen)
Insgesamt |
Beamte |
Arbeitnehmer |
4.652.500 |
1.848.170 |
2.804.330 |
davon
Versorgungsempfängerdes öffentlichen Dienstes (Angabenin 1.000)
Beschäftigungsbereich |
Insgesamt |
Empfänger von |
||
|
|
|
Ruhegehalt |
Witwen-, Witwer-, Waisengeld |
|
2013 |
2014 |
1.1.2014 |
|
Bundesbereich |
634 |
629 |
451 |
177 |
darunter: |
||||
Bund |
177 |
179 |
131 |
47 |
Bundeseisenbahnvermögen |
174 |
168 |
101 |
67 |
Post* |
277 |
275 |
213 |
61 |
Rechtlich selbstständige Einrichtungen |
6 |
7 |
5 |
1 |
Länderbereich |
765 |
793 |
626 |
168 |
Kommunaler Bereich |
114 |
116 |
82 |
34 |
Sozialversicherung |
21 |
21 |
16 |
5 |
Insgesamt |
1.534 |
1.559 |
1.174 |
385 |
Von den insgesamt ca. 1.559 Millionen Versorgungsempfängern sind etwa 656.000 Frauen. Hiervon beziehen 300.000 Ruhegehalt, 343.000 Witwengeld sowie 12.600 Waisengeld.
* Deutsche Post AG, Deutsche Telekom AG, Deutsche Postbank AG; Rundungsdifferenzen möglich. Stand: 1.1.2014.
davon
Beschäftigte am 30.6.2014 am Beispiel Bund nach Alter und Beschäftigungbereichen ohne Soldaten
Alter |
Bund |
unter 25 Jahre |
7.375 |
25 bis 34 Jahre |
34.580 |
35 bis 44 Jahre |
59.460 |
45 bis 54 Jahre |
114.945 |
55 bis 59 Jahre |
57.130 |
ab 60 Jahre |
40.165 |
Personal in Ausbildung |
13.370 |
Insgesamt |
327.025 |
in %
unter 25 Jahre |
ca. 2,3 |
25 bis 34 Jahre |
ca. 10,6 |
35 bis 44 Jahre |
ca. 18,2 |
45 bis 54 Jahre |
ca. 35,1 |
55 bis 59 Jahre |
ca. 17,5 |
ab 60 Jahre |
ca. 12,3 |
Personal in Ausbildung |
ca. 4,1 |
Esscheiden in den nächsten 20 Jahren aus
über 45 Jahre |
212.240 |
in % |
ca. 64,9 |
Esscheiden in den nächsten 10 Jahren aus
über 55 Jahre |
97.295 |
in % |
ca. 29,7 |
Bekannt ist, dass von den Beamten etwa 75 % bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze im Dienst bleiben. Die übrigen 25 % scheiden vorzeitig aus, entweder wegen Dienstunfähigkeit (19 %) oder wegen Vorruhestandsregelungen (6 %).
Autor(en): Klaus Dauderstädt, Peter Heesen