Pharma-Rückversicherungs-Gemeinschaft
Deutsche Pharma-Rückversicherungs-Gemeinschaft,Pharmapool.
1. Begriff: Mit-Rückversicherungsgemeinschaft von Erstversicherern und Rückversicherern und der Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft als geschäftsführendem Mitglied zur Absicherung von Haftpflichtrisiken, die aus der Pflicht zur Deckungsvorsorge (§ 94 AMG) der pharmazeutischen Unternehmen resultiert.
2. Ausgestaltung: Ein Erstversicherer übernimmt das erste Risiko (6 Mio. Euro pro Arzneimittel). Die Pharma-Rückversicherungs-Gemeinschaft bietet Rückversicherungsschutz für den diese Priorität übersteigenden Anteil (bis zur Höhe der gesetzlichen Deckungsvorsorge in Höhe von 120 Mio. Euro pro Arzneimittel, also 114 Mio. nach 6 Mio. Euro pro Arzneimittel). Die Erstversicherer sind im Regelfall Mitglied der Pharma-Rückversicherungs-Gemeinschaft und sie halten neben der Priorität auch den vereinbarten Anteil im Rahmen des Pharmapools.
Autor(en): Prof. Dr. Fred Wagner, Katja Brandtner, David Klimmek