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Patientenquittung

1. Begriff: Beleg über die in Anspruch genommenen Leistungen und deren Kosten im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).

2. Hintergründe: Gemäß § 305 SGB V haben die Versicherten in der GKV einen Anspruch darauf, Informationen über die in Anspruch genommenen Leistungen und deren Kosten zu erhalten. Diese Informationen können die Versicherten sowohl von den Krankenkassen als auch von Vertragsärzten und Krankenhäusern erhalten. Die Krankenkassen stellen die Patientenquittung zunehmend in elektronischer Form kostenlos zur Verfügung. In der Arztpraxis ist die Ausstellung einer Patientenquittung unmittelbar nach der Behandlung ebenfalls kostenlos. Für eine quartalsweise schriftliche Unterrichtung muss der Patient eine Aufwandspauschale von einem Euro aufbringen.

3. Probleme: Die Patientenquittung ist dazu gedacht, die Transparenz über die Art und die Kosten der in Anspruch genommenen Leistungen zu erhöhen. Das Vergütungssystem in der vertragsärztlichen Versorgung ist jedoch schon für den Vertragsarzt schwer zu durchschauen, der Informationsgewinn für die Versicherten ist daher gering. Von den Vertragsärzten wird außerdem der entstehende bürokratische Aufwand bei der Ausstellung der Patientenquittung kritisiert.

Autor(en): Prof. Dr. Stefan Greß

 

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