Offshore (Re)Insurance
Versicherungsdeckungen von Erst- bzw. Rückversicherungsgesellschaften, auch von Captive (Re)Insurance Companies, die an ausländischen Standorten gegründet bzw. tätig sind und dort im Vergleich zum Heimatstandort vorteilhafte handelsrechtliche, steuerrechtliche und/oder regulatorische (aufsichtsrechtliche) Rahmenbedingungen nutzen. Zu bekannten Offshore-Standorten zählen Barbados, Bermuda, Cayman Islands, Guernsey, Gibraltar, Luxemburg, Irland und die Schweiz. Auch die genannten europäischen Länder bieten unter einzelnen Gesichtspunkten (Aufsichtsrecht, Handelsrecht, Steuerrecht) noch Vorteile gegenüber anderen Standorten, wie z.B. Deutschland oder andere Länder der Europäischen Union. Der Begriff „offshore“ ist von daher relativ zu sehen. Aufgrund des direkten Zusammenhangs der Attraktivität von Offshore-Standorten mit den jeweils aktuell geltenden Rahmenbedingungen kommt es allerdings insgesamt regelmäßig zu Verschiebungen.
Autor(en): Dr. rer. pol. Ludger Arnoldussen, Dr. oec. publ. Laila Neuthor