Nichtversicherungstechnische Rückstellungen
1. Begriff: Sammelbezeichnung für mehrere Posten auf der Passivseite der Bilanz. Zu den nichtversicherungstechnischen Rückstellungen gehören Schuldpositionen, die nicht unmittelbar mit dem Versicherungsgeschäft verbunden sind und dem Grunde nach, der Höhe nach oder dem Zeitpunkt nach unbestimmt sind. Die nichtversicherungstechnischen Rückstellungen sind ein Teil des nichtversicherungstechnischen Fremdkapitals.
2. Elemente: a) Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen.
b) Steuerrückstellungen.
c) Sonstige nichtversicherungstechnische Rückstellungen.
3. Ausweis in der Rechnungslegung: Die nichtversicherungstechnischen Rückstellungen werden unter dem Posten „Andere Rückstellungen“ ausgewiesen (Formblatt 1 RechVersV). Die Grundlage bildet § 249 HGB.
Autor(en): Dr. Frank Ellenbürger, Dr. Joachim Kölschbach