Nachversicherung
Nachträgliche Ausweitung des Versicherungsschutzes durch den Einbezug veränderter oder neuer Risiken – z.B. durch Erhöhung der Versicherungssumme bei Werterhöhungen oder Neuanschaffungen – in einen bestehenden Versicherungsvertrag während einer Versicherungsperiode.
Autor(en): Stefan Andersch