Mit-Rückversicherung
Vereinbarung zwischen mehreren Erstversicherern und/oder Rückversicherern über die Teilung eines Risikos auf der Rückversicherungsebene. Dies kann in einer sog. „offenen“ Form geschehen, dass alle Beteiligten im Rückversicherungsvertrag oder Slip (Cover Note) mit ihrem jeweiligen Anteil aufgeführt werden, oder ein Rückversicherer zeichnet das Risiko vor und gibt es an die anderen Beteiligten im Wege der Retrozession weiter. Siehe auch Führungsklausel.
Autor(en): Dr. Michael Pickel