Longtail-Geschäft
1. Begriff: Versicherungssparten und Versicherungszweige in der Erstversicherung, die eine mittel- bis langfristige Schadenregulierungsdauer aufweisen.
2. Merkmale: In den meisten Fällen ist damit das Geschäft in der allgemeine Haftpflichtversicherung und in der Kfz-Haftpflichtversicherung gemeint. Wegen des teilweise vertraglich vereinbarten Deckungszeitraums im Erstversicherungsverhältnis werden hierzu auch noch weitere Zweige gezählt, z.B. die Kreditversicherung, die Kautionsversicherung, die technischen Versicherungen und die Versicherung von politischen Risiken.
3. Abgrenzung: Shorttail-Geschäft.
Autor(en): Dr. Michael Pickel