Kostenrisiken
1. Begriff: Bezeichnung für die Möglichkeit, dass die bei der Prämienkalkulation angesetzten Kostenzuschläge nicht ausreichen, die für den Versicherungsabschluss und die Vertragsverwaltung anfallenden Kosten vollständig zu decken.
2. Merkmale: Kostenrisiken können sich realisieren durch a) eine von Anfang an unzureichende Kalkulation,
b) zu hohe Fixkosten des Unternehmens (v.a. im Vertriebsbereich), die nicht durch die Kostenzuschläge der erreichten Neugeschäftsvolumina gedeckt sind,
c) mangelhafte Eintreibung noch nicht verdienter Provisionen bei Frühstorno,
d) eine im Laufe der Zeit zunehmende Kosteninflation, z.B. durch eine nicht durch Rationalisierung kompensierte Gehaltsdynamik der Mitarbeiter,
e) einmalige Steuerbelastungen.
3. Modell: Bei der Kalkulation von Versicherungstarifen werden Kostenzuschläge üblicherweise so festgesetzt, dass sie mit hoher Wahrscheinlichkeit ausreichend sind. Die dadurch im Normalfall entstehenden Kostengewinne (genauer: des übrigen Ergebnisses, soweit es sich um positive Beträge handelt) müssen zwar nach der Mindestzuführungsverordnung zu wenigstens 50 % in die Überschussbeteiligung der Kunden einfließen, stellen aber zugleich einen Sicherheitspuffer dar, um unerwartete Kostensteigerungen abzufedern. Im Aktuarbericht hat der verantwortliche Aktuar alljährlich darzulegen, dass der Barwert der künftig noch zu erwartenden Kostenzuschläge den Barwert der aus diesen Zuschlägen zu deckenden Kosten übersteigt, zumindest aber deckt. Ist dies nicht der Fall, sind für die Zukunft zusätzliche Kostenrückstellungen zu bilden. Das Standardmodell der Solvenzaufsicht verpflichtet die Unternehmen alljährlich zum Nachweis, dass auch schockartige Kostensteigerungen nicht zur Insolvenz führen.
Autor(en): Norbert Heinen