Kombinationsleistungen
Begriff aus der sozialen Pflegeversicherung (SPV). Erbringung bzw. Bezugverschiedener Leistungen der SPV unter gegenseitiger Anrechnung. Nimmt der Pflegebedürftige z.B. die ihm zustehenden Pflegesachleistungen durch einen ambulanten Pflegedienst nur teilweise in Anspruch und wird ein weiterer Hilfebedarf durch anderweitige Pflegepersonen gedeckt, erhält er dafür ein anteiliges Pflegegeld. Zur Berechnung des anteiligen Pflegegeldes wird der volle Pflegegeldanspruch um den Vomhundertsatz vermindert, in dem der Pflegebedürftige die Pflegesachleistungen in Anspruch genommen hat (§ 38 SGB XI).
Autor(en): Dr. Eckhard Bloch