Kfz-Umweltschadenversicherung
1. Begriff: Versicherung der durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeugs (Kfz) verursachten Schäden an der Vielfalt von Natur und Umwelt (Flora, Fauna und Böden = Biodiversität). Rechtlich selbstständiger Versicherungsvertrag im Rahmen der Kfz-Versicherung.
2. Weitere Merkmale: Die Kfz-Umweltschadenversicherung ist eine Schadenversicherung. Vertragsgrundlage sind die unternehmensindividuellen Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB) oder ein eigenständiges Bedingungswerk. Für Industrie und Gewerbe, etwa für den gewerblichen Güterverkehr und für Gefahrguttransporte, bieten die Versicherer diverse Varianten der Umweltschadenversicherung an. Für Verbraucher ist die Kfz-Umweltschadenversicherung als Ausschnittsversicherung häufig ohne Mehrbeitrag an die Kfz-Haftpflichtversicherung angebündelt.
3. Hintergründe: Unter den Voraussetzungen des Umweltschadengesetzes haften Verursacher von Umweltschäden für Schäden an Flora, Fauna und Böden und sind zur Sanierung verpflichtet. Im Rahmen der Kfz-Umweltschadenversicherung sind diese öffentlich-rechtlichen Ansprüche bis zu den vereinbarten Versicherungssummen gedeckt.
Autor(en): Rolf-Peter Hoenen, Klaus-Jürgen Heitmann