IDW-Verlautbarungen
1. Begriff: Verlautbarungen des Instituts der Wirtschaftsprüfer zu Fach- und Berufsfragen, insbesondere zur Abschlussprüfung und zur Rechnungslegung.
2. Merkmale: Die IDW-Verlautbarungen sind für die IDW-Mitglieder verbindlich, soweit keine schriftliche Begründung für Abweichungen abgegeben wird (§ 4 IX der Satzung des IDW).
3. Rechtliche Grundlage: Nach § 4 I S. 1 Berufssatzung der Wirtschaftsprüferkammer verlangt das Gebot der Gewissenhaftigkeit, dass alle Wirtschaftsprüfer die fachlichen Regeln beachten.
4. Problematik: Auf der einen Seite besitzen die IDW-Verlautbarungen einen Normencharakter, auf der anderen gelten die Grundsätze der Unabhängigkeit und Eigenverantwortung des Abschlussprüfers; die Abgrenzung dieser beiden Tatbestände ist nicht vollständig geklärt.
Autor(en): Dr. Frank Ellenbürger, Dr. Joachim Kölschbach