Gewinnanteil
Im Rückversicherungsgeschäft der Teil des Gewinns auf Seiten des Rückversicherers, der auf der Grundlage einer entsprechenden Vertragsvereinbarung an den Erstversicherer weitergegeben bzw. zurückgegeben wird. Häufig wird im Rückversicherungsvertrag geregelt, dass ab einer gewissen Schwelle ein Gewinn aus einer Vertragsperiode zwischen den Parteien verteilt wird. Wesentliche Kriterien für die Ausgestaltung der Regelung sind die Verwaltungsaufwendungen des Erstversicherers und des Rückversicherers sowie die Vorschäden.
Autor(en): Dr. Michael Pickel