Future
1. Begriff: Unbedingtes, standardisiertes Termingeschäft, das den Käufer zur Abnahme und den Verkäufer zur Lieferung einer festgelegten Menge eines Basiswerts zu einem festgelegten Preis zu einem fixierten Zeitpunkt in der Zukunft verpflichtet. Futures werden ausschließlich an Börsen gehandelt. Abzugrenzen von Forwards. Futures gehören zu den Derivaten (Derivative Finanzinstrumente).
2. Zahlungsströme und Wertentwicklungen: Da bei Vertragsabschluss keine Prämien o.Ä. anfallen und sowohl Käufer als auch Verkäufer symmetrische Rechte und Pflichten haben, hat ein Future zum Zeitpunkt seines Beginns keinen Wert. Trotzdem zahlen beide Parteien vor Beginn des Kontrakts einen Bruchteil des Kontraktvolumens als sog. „Initial Margin“ oder Sicherheitsleistung auf ein Margin-Konto. Das Margin-Konto dient zum täglichen Ausgleich der Wertentwicklung zwischen den beiden Vertragsparteien. Der Wert eines Futures ergibt sich grundsätzlich aus dem Angebot und der Nachfrage an der Terminbörse. Im Allgemeinen orientiert sich die Veränderung des Preises an der Bewegung des Kassakurses des Basiswerts. Eine deutlich auseinanderlaufende Bewegung ist nicht möglich, da daraus entstehende Arbitragemöglichkeiten in funktionierenden Märkten nur sehr kurzfristiger Natur sind. Die i.d.R. trotzdem vorhandene Differenz zwischen dem Kassakurs des Underlyings und dem Terminkurs des Futures beruht im Wesentlichen auf den Bestandhaltungskosten (Cost of Carry) und nimmt daher mit fortschreitender Vertragslaufzeit ab. Die Bestandhaltungskosten beinhalten neben den Bereithaltungskosten (Lagerung, Transport, Versicherung etc.) auch Opportunitätskosten in Form von Zinsen. Der allen Futures innewohnende Hebeleffekt ergibt sich als Quotient aus dem Kontraktwert zum Kaufzeitpunkt und dem zum selben Zeitpunkt für den Erwerb des Basiswerts notwendigen Betrag.
3. Glattstellung: Nur ein sehr geringer Teil der Futures-Kontrakte wird durch Realtausch erfüllt. Der weitaus größere Teil wird durch das Eingehen eines entgegengesetzt wirkenden Geschäfts noch vor dem Fälligkeitszeitpunkt „glattgestellt“. Dazu erwirbt der Verkäufer des Futures (Short-Position) einen gegensätzlichen Kontrakt (Long-Position) und umgekehrt. Die Differenz zwischen den beiden Positionen ergibt den jeweiligen Spekulationsgewinn oder -verlust.
4. Historie: Ihren Ursprung haben Futures in der Landwirtschaft des 17. Jahrhunderts. Um sich vor ungewünschten, künftigen Marktpreisschwankungen zu schützen, sicherten Landwirte den Absatz ihrer Waren zu einem bestimmten Preis, während sich die weiterverarbeitenden Unternehmen gegen steigende Preise oder knappe Angebotsmengen absicherten. Der erste börslich organisierte Kontrakt wurde 1848 mit der Gründung der Chicago Board of Trade (CBOT) geschlossen.
Autor(en): Jürgen Meisch