Finanzierung
1. Begriff: Alle Maßnahmen der Mittelbeschaffung und Mittelrückzahlung und der damit verbundenen Festlegungen der Zahlungs- und Informationsrechte und -pflichten sowie der Einwirkungs- und Gestaltungsrechte von Kapitalgebern und Kapitalnehmern. Rechte und Pflichten werden in Finanzierungstiteln verbrieft. Im engeren Sinne handelt es sich um die Beschaffung liquider Mittel für investive und konsumtive Zwecke.
2. Formen: Zu unterscheiden sind die Eigenfinanzierung auf der Basis von Beteiligungstiteln (vgl. Aktienfinanzierung, Beteiligungsfinanzierung) und die Fremdfinanzierung auf der Basis von Forderungstiteln (vgl. Kreditfinanzierung). Mischformen kennzeichnen hybride Finanzierungsformen (z.B. mit Genussrechtskapital, vgl. auch Hybridkapital). Weiter können die Innenfinanzierung (vgl. auch versicherungstechnische Umsatzfinanzierung und Selbstfinanzierung) und die Außenfinanzierung voneinander abgegrenzt werden.
Autor(en): Prof. Dr. Heinrich R. Schradin