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Beteiligungsfinanzierung

1. Begriff: Externe Eigenfinanzierung, bei der Mittel durch „neue“ Kapitalgeber zugeführt werden. Siehe auch Außenfinanzierung.

2. Merkmale und Abgrenzung: Auf Kapitalgeberseite kann die Beteiligungsfinanzierung der Verfolgung von unternehmerischen Zielen dienen, die über die Erzielung von Dividendenerträgen hinausgehen. Nach § 271 I HGB liegt eine Beteiligung bei einem Eigentum von mehr als 5 % am Nennkapital eines anderen Unternehmens vor. Bei Versicherungsaktiengesellschaften (Aktiengesellschaft, kurz: AG) hat die Beteiligungsfinanzierung die Form der Aktienfinanzierung.

3. Rechtsformspezifische Probleme: Da es die Beteiligungsfinanzierung bei Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit (VVaG) und öffentlich-rechtlichen Versicherungsunternehmen i.Allg. nur in der Gründungsphase (Gründungsfinanzierung) oder bei besonderen Anlässen gibt, sind diese Rechtsformen bei der Eigenkapitalbildung im Wesentlichen auf die Selbstfinanzierung aus einbehaltenen Gewinnen angewiesen (vgl. auch versicherungstechnische Umsatzfinanzierung).

Autor(en): Prof. Dr. Heinrich R. Schradin

 

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