Hybridkapital
Kapital, das nicht eindeutig dem Eigenkapital oder dem Fremdkapital zuzuordnen ist, weil die Merkmale dieser Kapitalarten gemischt werden, wie Genussrechtskapital und nachrangige Verbindlichkeiten. Gem. § 89 III Nr. 2 VAG zählen nachrangige Verbindlichkeiten unter Solvency II zu den Basiseigenmitteln. Auch Genussrechtskapital zählt unter bestimmten Nebenbedingungen zu den Eigenmitteln von Versicherungsunternehmen (§§ 213 und 214 VAG).
Autor(en): Prof. Dr. Heinrich R. Schradin