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Kreditfinanzierung

1. Begriff und Abgrenzung: Finanzierung bei Dritten (besonders Banken) durch Geldaufnahmen, auf die Zinsen und (regelmäßig) Tilgungen zu leisten sind. Siehe auch Außenfinanzierung. Die Kreditfinanzierung bei Banken wird unter dem Begriff „klassisches Kreditgeschäft“ zusammengefasst, das vom Kapitalmarktgeschäft, d.h. dem Handel von Wertpapieren (z.B. Unternehmensanleihen), aber auch von Finanzinnovationen (z.B. Asset Backed Securities) abzugrenzen ist.

2. Merkmale: Gemäß § 1 KWG können zwei Formen der Kreditfinanzierung unterschieden werden: a) Geldleihegeschäft, also die zeitweise Überlassung von Liquidität (z.B. Kontokorrentkredit, Tilgungsdarlehen) und
b) Kreditleihegeschäft, bei dem Kreditinstitute den Kreditnehmern ihr Ansehen bzw. ihr Rating zur Verfügung stellen (z.B. Avalkredit, Akzeptkredit). Weiteres Unterscheidungskriterium ist die Kreditlaufzeit. Je nach Finanzierungszweck werden die kurzfristige Kreditfinanzierung (z.B. Betriebsmittelfinanzierung) sowie die mittel- und langfristige Kreditfinanzierung (z.B. Investitionsfinanzierung) differenziert.

3. Kreditfinanzierung im Versicherungsunternehmen: Die Kreditfinanzierung i.e.S. (Einzahlungen aufgrund von Kreditverträgen oder anderweitig verbrieften Darlehen) ist für Versicherungsunternehmen nur von geringer Bedeutung. Das Verbot versicherungsfremder Geschäfte (§ 15 VAG) untersagt grundsätzlich die Fremdfinanzierung.

Autor(en): Prof. Dr. Heinrich R. Schradin

 

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