Fakultative Rückversicherung
Fallweise Beteiligung des Rückversicherers an einem bestimmten, vom Erstversicherer übernommenen Risiko, das der Rückversicherer individuell prüfen kann. Die Rückversicherung kann hier im Wege des proportionalen Rückversicherungsvertrags oder der Schadenexzedenten-Rückversicherung erfolgen. Gegensatz zur obligatorischen Rückversicherung (auch Vertragsrückversicherung), ferner abzugrenzen von der fakultativ-obligatorischen Rückversicherung.
Autor(en): Dr. Michael Pickel