Obligatorische Rückversicherung
Rückversicherungsdeckung eines gesamten definierten Versicherungsbestands in einem Segment des Erstversicherers durch einen Rückversicherer, ohne dass er einzelne Risiken von dieser Deckung ausschließen kann. Allerdings muss auch der Erstversicherer alle Risiken, die die definierten Bestandsmerkmale aufweisen, in die Rückversicherungsdeckung einbringen. Gegensatz zur fakultativen Rückversicherung, ferner abzugrenzen von der fakultativ-obligatorischen Rückversicherung.
Autor(en): Dr. Michael Pickel