EU-Binnenmarkt
Bezeichnung für den aus der Politik der Kommission der Europäischen Gemeinschaften resultierenden gemeinsamen Markt, in dem sich Güter und Leistungen, Arbeit und Kapital frei über die Ländergrenzen bewegen können. Ausgehend von Entscheidungen der Mitgliedsstaaten im Jahr 1986 sollte durch schrittweise Liberalisierung der stark regulierten und abgeschotteten Märkte bis 1992 der Binnenmarkt realisiert werden. In verschiedenen Studien wurden die Vorteile dieses Abbaus von Handelsschranken durch die Liberalisierung berechnet. Neben statischen Effizienzvorteilen, die sich v.a. in Kostensenkungen und Verringerungen von nationalen Preisdifferenzen ausdrücken, wurden auch dynamische Effizienzvorteile erwartet, die sich in neuen Produkten, neuen Qualitäten von existierenden Produkten, neuen Produktionsmethoden usw. niederschlagen sollten. Im Bereich der Versicherungswirtschaft ging es zum einen um die Niederlassungsfreiheit (z.B. geregelt in der First Life Coordination Directive vom 5.3.1979) und zum anderen um die Dienstleistungsfreiheit (z.B. die Second Life Coordination Directive vom 23.12.1988). Auch hier wurden große wirtschaftliche Vorteile (in der Größenordnung von 21,6 Mrd. ECUs) erwartet, die aus vier möglichen Quellen stammen: höhere Produktionsniveaus wegen der besseren Ausnutzung von Größen- und Verbundvorteilen aufgrund des größeren Markts, Veränderungen der ökonomischen Effizienz wegen des stärkeren Wettbewerbs, eine höhere Spezialisierung in Übereinstimmung mit dem Gesetz vom komparativen Vorteil sowie Veränderungen der dynamischen Effizienz oder ein erhöhter Drang zu Innovationen. Um diese Vorteile realisieren zu können, musste sich die Versicherungswirtschaft verändern. Dieser Prozess geht immer noch vor sich, weil Sprachbarrieren und Mentalitätsunterschiede, aber auch Steuern und Währungen ihn behindern. Siehe auch Versicherungsbinnenmarkt.
Autor(en): Professor (em.) Dr. Dr. h.c. Roland Eisen