Niederlassungsfreiheit
Grundfreiheit nach dem EG-Vertrag und für das Versicherungswesen ein Basiselement des Europäischen Binnenmarkts. Die Niederlassungsfreiheit gibt einem Versicherungsunternehmen mit Sitz in einem Mitgliedsstaat die Möglichkeit, in einem anderen Mitgliedsstaat eine Tochtergesellschaft, eine Zweigniederlassung oder eine Agentur zu errichten, und zwar unter denselben Voraussetzungen, wie sie für Unternehmen mit Sitz in diesem Staat gelten (Grundsatz der Inländerbehandlung). Abzugrenzen von der Dienstleistungsfreiheit.
Autor(en): Dr. Helmut Müller