Erlebensfallprämie
1. Begriff: Teil der Nettoprämie, der zur Finanzierung von Versicherungsleistungen benötigt wird, die dann zu erbringen sind, wenn die versicherte Person einen bestimmten Zeitpunkt erlebt.
2. Merkmale: Die Erlebensfallprämie für eine zukünftige Leistung im Erlebensfall hängt von der Höhe dieser Leistung, vom Kalkulationszins, von der Dauer bis zur Leistungsfälligkeit und von den für die versicherte Person geschätzten Sterbewahrscheinlichkeiten bzw. Erlebenswahrscheinlichkeiten ab. Die Erlebensfallprämie ist umso niedriger, je niedriger die Leistung und je höher der Kalkulationszins sind, je weiter der Zahlungszeitpunkt in der Zukunft liegt und je höher das Eintrittsalter (und damit verbunden die Sterblichkeit) des Versicherten ist.
3. Kalkulationsmodell: Bezeichnet t die vorgesehene Beitragszahlungsdauer einer Versicherung, die nach Ablauf von n Jahren im Erlebensfall des heute x-jährigen Versicherten eine Leistung L erbringen soll, so ist die Erlebensfallprämie PE gegeben durch:
.
Dabei ist i der Kalkulationszins, und px,j bezeichnet die Wahrscheinlichkeit eines x-jährigen, einen Zeitraum von j Jahren zu überleben.
4. Anwendungsbereiche: Die Erlebensfallprämie spielt weniger bei der Kalkulation eigenständiger reiner Erlebensfallversicherungen eine Rolle als bei der Gestaltung komplexerer Versicherungsprodukte, die z.B. unterschiedliche Leistungshöhen im Todesfall und bei Vertragsablauf oder mehrere Erlebensfallleistungen zu unterschiedlichen Zeitpunkten vorsehen. Versicherungsprodukte, bei denen die Leistungspflicht an das Erleben eines einzigen in der Zukunft liegenden Zeitpunkts geknüpft ist, werden am Markt de facto nicht angeboten. Auch reine Leibrenten, die als Folge von Erlebensfallversicherungen aufgefasst werden können, sind sehr selten, da für den Versicherten mit dem Abschluss derartiger Verträge das Risiko verbunden ist, bei vorzeitigem Tod keine Gegenleistung zu erhalten.
Autor(en): Norbert Heinen